Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er besteht gemäß der Satzung der Gesellschaft sowie der §§ 95 und 96 Aktiengesetz aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden. Wie der Vorstand ist der Aufsichtsrat nur dem Unternehmensinteresse verpflichtet.

Der Aufsichtsrat besteht aus den folgenden Mitgliedern:

Aufsichtsrat

Name Position
Lars Kramer Vorsitzender
Carina Szpilka Stellvertretende Vorsitzende
Gunther Strothe Mitglied

Die Aufsichtsratsmitglieder werden, sofern die Aktionäre nicht ein anderes bestimmen, satzungsgemäß für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit entscheidet. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Jedes Aufsichtsratsmitglied kann durch Beschluss der Hauptversammlung, der mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden muss, abberufen werden. Nach der Satzung kann jedes Mitglied des Aufsichtsrats sein Amt durch schriftliche Erklärung an die Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann einem Verzicht auf die Frist zustimmen.